Nachtrag/Ergänzung

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Zürcher Porno-Mailbox-Fall: Fehlende Zugangskontrolle

Dezember 1998. Das Zürcher Obergericht hat im Dezember einen wichtigen Fall beurteilt, der auch für Schweizer Internet-Angebote von grosser Bedeutung sein könnte.

Es ging um die Mailbox des Zürcher ETH-Studenten C. (siehe S. 190). Sie diente als Tauschbörse, in die sich jeder via Modem einwählen konnte: Wer etwas beziehen wollte, musste je drei Dateien eine eigene Datei beisteuern. Das lief gut, bis die Polizei 1995 auf dem Rechner auch rund 1000 Porno-Dateien fand. C. kam vor Gericht, und wurde auch verurteilt. Wegen verfahrensrechtlicher Fragen wurde der Fall jedoch wieder an die erste Instanz verwiesen.

Vom Zürcher Obergericht wurde C. im Dezember wegen der Inhalte seiner Mailbox schliesslich zu 600 Franken Busse verurteilt. Die Richter meinten, er habe bewusst jede Alterskontrolle unterlassen und so Jugendlichen ungehinderten Zugang zu pornographischem Material geboten. Das Argument, dass sich solche Inhalte heute auf jedem Internet-Server finden und ein Jugendschutz nicht realisierbar gewesen sei, verwarfen sie. Wenn C. eine Kontrolle tatsächlich nicht vornehmen konnte, hätte er seine Mailbox eben einstellen müssen, so das Gericht. Das letzte Wort dürfte in diesem Präzedenzfall noch nicht gesprochen sein.

(dr)



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