|
|
Nachtrag/Ergänzung
Hinweis: Diese Texte sind zur Ergänzung der bestehenden Ausführungen im Buch bestimmt. Bitte beachten Sie, dass die Adresse dieser Seite sich immer wieder ändert. Falls Sie nachfolgend einen anderen Text erwartet haben, benutzen Sie bitte unsere Übersicht. |
|||
|
|
|||
Rassismus im Internet: Neue Wege zur BekämpfungSeit einigen Jahren versuchen Behörden, Private und Politiker gegen Rassismus im Internet vorzugehen. Mit mässigem Erfolg: Solange Staaten wie die USA rassistische Publikationen schützen, scheinen der Schweiz und anderen Staaten die Hände gebunden. Doch es sind Lösungen denkbar. Von David Rosenthal *) Vor anderthalb Jahren unternahm die Bundespolizei einen ersten Anlauf: Sie versuchte Schweizer Internet-Zugangsanbieter zu zwingen, Sperren für rassistische Seiten aus dem Ausland einzurichten. Der Versuch scheiterte; seither wird suchen Provider und Behörden eine einvernehmliche Lösung des Problems -- bisher ohne Erfolg. Im Gegenteil: Die rechtlichen Unsicherheiten haben letztes Jahr nach einem verwirrenden Entscheid des Bundesgerichts zur Anwendbarkiet des Medienstrafrechts auf rassistische Äusserungen sogar noch zugenommen. Während ein Vorgehen gegen einen Schweizer Provider, der auf seinen Rechnern rassistische Inhalte duldet, ohne weiteres möglich ist, erweist sich die versuchte "stellvertretende" Verfolgung von Schweizer Providern für rassistische Inhalte auf *ausländischen* Internet-Rechnern als zusehends unrealistisch und rechtlich bedenklich -- und als nicht europakompatibel: So will nach Deutschland inzwischen auch die EU im Rahmen einer E-Commerce-Regelung Provider, die Inhalte ohne eigene Auswahl bloss weiterleiten, von einer Verantwortlichkeit befreien. Zudem stellen die technischen Verfahren, den Zugriff auf illegale Inhalte zu beschränken, zumindest nach dem heutigen Stand der Dinge keine Lösung dar, die nicht neue, gewichtige Probleme schafft. Das aber lenkt die Aufmerksamkeit zusehends auf die *Quelle* der fraglichen Inhalte. Im Prinzip liegt es auf der Hand: Sollen unerlaubte Inhalte wirklich verhindert werden, muss dies dort geschehen, wo sie ins Netz gelangen. In Sachen Rassismus ist vor allem die USA. Zwar gehen grosse Provider wie etwa America Online inzwischen gegen rassistische Angebote auf ihren öffentlichen Systemen vor, wenn sie darauf aufmerksam werden. Doch rassistische Gruppierungen können problemlos auf eigene, autonome Internet-Rechner ausweichen, weil deren Provider jede Verantwortung für die von ihren Kunden ins Netz gespiesene Inhalte weit von sich weisen. Dieser Umstand wird auch von Personen aus dem Ausland benutzt, die Rechner auf US-Territorium nutzen, um ihre Propaganda weltweit zu verbreiten. Die USA hat sich dadurch unter dem Titel der Meinungsäusserungsfreiheit zum weltweit führenden "sicheren Hafen" für Rassisten entwickelt.
Ein Vorgehen an der QuelleWollen Länder wie die Schweiz dagegen etwas unternehmen, müssen deshalb neue Wege beschritten werden. Ob sich sie politisch opportun und realistisch sind, sei hier dahingestellt. Soll das Problem in den Griff bekommen werden, wird das zunächst nicht ohne die Mitwirkung der Provider möglich sein -- und zwar der Provider an der Quelle der rassistischen Publikationen, nicht wie bisher jene am Ende der Kette in der Schweiz. Ist die Quelle in den USA, scheidet staatlicher Druck aus: Den US-Behörden und dem Gesetzgeber ist es durch die Verfassung verboten, irgendwelche Gedankenäusserungen, die nicht mit konkreter Gewalt gegen Personen oder Straftaten zusammenhängen, aufgrund ihres Inhalts zu verbieten oder zu bestrafen. Private Provider sind aber in den USA nicht verpflichtet, rassistische Publikationen auf ihren Rechnern und in ihren "Leitungen" zu dulden. Eine mögliche Strategie wird somit sein, Druck auf jene Provider auszuüben. Das könnte zum Beispiel durch eine Strafverfolgung des Managements jener Providern geschehen, die rassistische Publikationen wissentlich und willentlich unterstützen -- und zwar nicht in den USA, sondern im Ausland. Bisher gingen die Behörden in Europa immer gegen Provider im eigenen Lande vor. Es wäre aber bereits mit den bestehenden rechtlichen Instrumenten denkbar, dass in der Schweiz ein Strafverfahren auch gegen Verantwortliche eines grossen US-Zugangsanbieters eingeleitet würde -- und zwar nicht wie im Fall Compuserve Deutschland gegen den lokalen Repräsentanten als Sündenbock. In Anbetracht der Tatsache, dass viele dieser Provider heute zusehends in den internationalen Markt vordringen, werden diese sich wohlweisslich keinem solchen Risiko aussetzen wollen. Die Methode wird heute bereits von den USA selbst praktiziert. Auch die deutschen Behörden konnten jüngst durch ein kräftiges Winken mit dem Zaunpfahl die US-Internetbuchhandlung Amazon.com dazu bewegen, Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht mehr nach Deutschland zu verkaufen. Die EU wiederum hat im Bereich des Datenschutzes mit der Androhung von Rechtsschritten gegen US-Unternehmen die USA zu Verhandlungen über gemeinsame Datenschutzbestimmungen zwingen können. Druck auf US-Provider lässt sich aber auch auf andere Weise ausüben. Eine Möglichkeit ist, Schlüsselfiguren im Internet für den Kampf gegen Rassismus im Netz zu gewinnen: So könnten Behörden und grössere Unternehmen erklären, künftig nur noch Dienste von Providern zu beanspruchen, die Rassisten nicht unterstützen. Stormfront.org, eine der führenden US-Internet-Plattformen für Rassisten wird zum Beispiel vom US-Telekomkonzern Sprint mit Internet bedient, der von MCI Worldcom übernommen werden soll, die wiederum auch hier in der Schweiz aktiv ist. Diese Methode hat im Bereich Datenschutz bereits gut funktioniert. Bereits sind auch Gedanken laut geworden, rassistischen Gruppen den Zugang zu Internet-Adressen zu versperren, was an sich heute schon ohne weiteres möglich wäre, weil diese von einer privaten Organisation verwaltet werden, die ihre Vergaberegeln selbst definiert. Der Entzug eines Domain-Namens wird von vielen für einen Anbieter de facto mit dem Ausschluss aus dem Internet gleichgesetzt.
Gefahren der SelbstregulierungGerade dieses Beispiel zeigt freilich, dass neue "Lösungen" für das Problem rassistischer Publikationen im Internet zwar denkbar sind und wohl effektiv und verlockend. Doch wegen einer imminenten Missbrauchsgefahr sind viele der diskutierten Massnahmen auch sehr gefährlich -- und letztlich ein Spiel mit dem Feuer. In diesem Zusammenhang wird daher regelmässig an die "Selbstregulierung" der Internet-Branche appeliert. Was dabei oft übersehen wird: Die heiklen Entscheide, was im Internet abzurufen erlaubt sein soll, bleiben delikat, werden aber an private Organisation abgeschoben, die ohne jede demokratische Berechtigung, ohne Kontrolle durch die Gerichte und ohne Verfahrensgarantien über den Markt der Meinungen und Informationen befinden. So entscheiden in den USA schon heute einzelne Personen in Firmen, die Filterprogramme für das Internet herstellen, was im US-Bundesstaat Utah in Schulen, Bibliotheken und Behörden abrufbar ist und was nicht. Besagte Filter blockierten zum Beispiel den Zugriff auf den Koran, die Abenteuer von Sherlock Holmes und einen Aufsatz gegen Rassismus. Zudem besteht die Gefahr, dass zum Beispiel anti-demokratische Regimes neue Filter- und Sperrmechanismen für sich nutzen, um unter dem Vorwand der Rassismusbekämpfung eigennützige, nach hiesigem Verständnis nicht legitime Zensur durchzuführen. Dasselbe gilt für private Organisationen, die ihnen nicht genehme Inhalte vom Netz haben wollen: Scientology gelang es zum Beispiel, in Deutschland den Provider Compuserve derart einzuschüchtern, dass dieser die Homepage eines Sektenkritikers schloss. Die heikelste Frage dürfte in der Diskussion denn auch weniger die Frage der Durchführung im Vordergrunde stehe, als vielmehr jene, *was* auf dem Internet toleriert werden soll und was nicht, dies angesichts der Tatsache, dass es um ein weltweites, viele Kulturkreise berührendes Netzwerk geht. Das ist primär eine politische Frage. Die Antwort dürfte im Bereich des Rassismus wohl ein Mindestandard sein, der letztlich einen Kompromiss zwischen dem eher rigorosen Vorgehen gegen Rassismus in Zentraleuropa und der liberal-abstrakten Haltung angelsächsisch beeinflusster Länder sein. Immerhin sei darauf verwiesen, dass es im Bereich der Rassismusbekämpfung bereits ein relativ breit abgestütztes internationales Abkommen existiert, zu dem auch die Schweiz gehört.
Kompromisse sind nötigSoll gegen Rassismus im Internet vorgegangen werden, wird letztlich eine Mischung aus staatlichem Vorgehen und Selbstregulierung nötig sein. Dabei sind auch Kompromisse denkbar und erforderlich: So wäre es zum Beispiel möglich, dass US-Internet-Zugangsprovider ohne grösseren technischen Aufwand dafür sorgen, dass Anbieter mit rassistischen Publikationen nur einem US-Publikum zur Verfügung stehen. Zugriffe etwa aus Europa könnten anhand ihrer Netzwerkkennung blockiert werden, wie dies bereits zur Durchsetzung der Kryptographieexportverbote praktiziert wurde. Natürlich könnte eine solche Blockade umgangen werden, doch die Effektivität läge wohl bei über 90 Prozent. Ein solches System könnte US-Provider zum Beispiel auch vor einer Strafverfolgung im Ausland bewahren, ohne dass die Meinungsäusserungsfreiheit à la americaine berührt würde. Freilich sei auch hier davor gewarnt, das eine solche Zugriffsperre von ausländischen Staaten und anderen Organisationen missbraucht werden könnte, kommen diese erst einmal auf den Geschmack. Die Beurteilung der Inhalte liesse sich daher zum Beispiel einem internationalen Gremium übertragen, das einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegt. Eine andere technische Möglichkeit, über die diskutiert wird, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Inhalten. Dies ist auch in den USA rechtlich grundsätzlich denkbar, da die Meinungsäusserungsfreiheit nicht beschränkt wird. Die Einführung von Filtern und Sperren würde aber sehr viel einfacher gemacht. Die Industrie hat solche Inhaltskennzeichnungssysteme notabene schon entwickelt, doch werden sie derzeit kaum benutzt, da der staatliche Druck fehlt -- ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit eines Zusammenspiels zwischen der Privatwirtschaft und dem Staat. *) Der Autor des Beitrags hat im Auftrag des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte ein Arbeitspapier zur Bekämpfung von Rassismus im Internet verfasst. Es ist im Internet unter http://www.rvo.ch/docs/unracism.pdf abrufbar. (Februar 2000)
|
|||
![]() Alle Rechte vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Web-Site wird keine Gewähr übernommen. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information. Für eine individuelle Beurteilung von rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. |