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Nachtrag/Ergänzung
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Weiterhin ein Zankapfel: Haftbarkeit von ProvidernSeit zwei Jahren wird die Frage der Verantwortlichkeit von Schweizer Internet-Providern breit diskutiert. Doch in den heiklen Fragen ist die Branche nicht weitergekommen. Nun muss der Gesetzgeber handeln. Von lic. iur. David Rosenthal Es musste irgendwann so kommen: In einem Schreiben forderte die Spielbankenkommission über 200 Provider auf, den Zugriff auf 591 illegale Spielbanken im Internet zu sperren. Doch die Provider mauerten: Die Sperrungen seien nicht möglich und die Rechtsgrundlage nicht geklärt, hiess es. Inzwischen sind die beteiligten Parteien miteinander im Gespräch. Doch die Episode macht deutlich: Die Verantwortlichkeit der Provider ist ein Thema, das nicht bloss auf Kinderpornographie oder Rassismus reduziert werden kann. Es geht um sämtliche denkbaren und aus hiesiger Sicht illegalen Inhalte im Netz -- und die Frage, wie ein Land wie die Schweiz damit umgehen kann und soll. Denn die Begehrlichkeiten werden wachsen: Nach rassistischen Inhalten, Kinderpornographie und Casinos, dürften etliche Sperrbegehren im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Persönlichkeitsrechts folgen. Illegale Inhalte, die über Schweizer Provider verbreitet werden, stehen hier notabene nicht zur Diskussion: Ein Provider, der von rechtswidrigen Angeboten eines seiner Kunden erfährt, muss handeln und darf diesen nicht weiter unterstützen. Es wird jedoch kaum Provider geben, die sich für diese Fälle nicht vertraglich abgesichert haben. Das Hauptproblem bleiben illegale Inhalte, die die hiesigen Provider bloss "durchleiten", die von Rechnern ausserhalb der Schweiz ins Internet gespiesen werden. Hier scheiden sich die Geister -- und die Meinungen der zwei dazu vorliegenden Gutachten -- eins vom Bundesamt für Justiz, eins von drei Strafrechts-Professoren im Auftrag der Providervereinigung Verband Inside Telecom (VIT, http://www.vit.ch) *). Massgebend sind freilich keines der beiden Papiere, sondern die Gerichte. Auf deren Entscheide will es aber niemand wirklich ankommen lassen, zumal nur ein höchstrichterlicher Entscheid einigermassen Rechtssicherheit bieten würde, dem Bundesgericht in dieser Frage aber nicht unbedingt das nötige Sachverständnis zugetraut wird. Hinzu kommt aus der Sicht der Provider, dass die internationale Rechtsentwicklung sie zusehends aus der Schusslinie nimmt, wie zum Beispiel in den USA (Communication Decency Act), in Deutschland (Teledienstegesetz) und in der EU (E-Commerce-Richtlinie). Die naheliegende Lösung wäre eine klare Aussage des Gesetzgebers auch in der Schweiz. Das Problem: Das zuständige Bundesamt für Justiz will offenbar einmal mehr -- wie einst bei der digitalen Signatur -- keinen Handlungsbedarf erkennen. Darf auf die bisherigen Äusserungen der Provider-Vertreter vertraut werden, soll deshalb in diesen Wochen eine parlamentarische Initiative zur Schaffung einer Haftungsregelung für Provider lanciert werden. Die Sache hat jedoch zwei Haken: Zum einen wäre der von den Providern angepeilte Gesetzgebungsweg nicht besonders effizient; ein von der Bundesverwaltung vorgeschlagenes Gesetz könnte wesentlich schneller und fachlich fundierter umgesetzt sein. Zum anderen dürfte die von den Providern auch für die Schweiz gewünschte EU-Regelung ihnen nur vordergründig helfen. So hält die massgebende E-Commerce-Richtlinie fest (Erwägung 8), dass ihre Regeln das Strafrecht der einzelnen Staaten explizit nicht harmonisieren möchte. Den Schweizer Providern geht es aber um eine Regelung im Strafrecht. Auch sieht die Richtlinie in Art. 12 Abs. 3 ausdrücklich vor, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden von Providern trotz der Haftungsfreistellung verlangen können, den Zugriff auf illegale Inhalte im Internet zu sperren. Auch das ist genau nicht das, was die Provider wollen. Dabei hilft auch das in manchen Punkten enttäuschende Rechtsgutachten der Provider nicht weiter. Es wird darin zum Teil an wesentlichen Punkten nicht einmal zwischen den diversen Arten von Providern unterschieden; zentrale Fragen bleiben unberührt. Somit findet die Diskussion über den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet in der Schweiz auf etwas höherem Niveau als noch vor zwei Jahren statt. Manche Exponenten sind sehr viel moderater und in ihren Standpunkten ausgewogener geworden. Rechtssicherheit konnte aber keine gewonnen werden. Zwar darf erwartet werden, dass reine Access-Provider früher oder später auch in der Schweiz nicht mehr bangen müssen, für Inhalte irgendwo im Internet stellvertretend verantwortlich gemacht zu werden. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der Schweiz bis dahin nicht wie Deutschland doch noch ein Fall Compuserve widerfährt. Der Imageschaden wäre beträchtlich. *) Die diversen Gutachten und Positionspapiere sind abrufbar unter http://www.bj.admin.ch/themen/ri-ir/access/intro-d.htm und http://www.vit.ch/gutachten_isp.pdf. Die Bundespolizei hat ihr Paper unter http://www.bupo.admin.ch/2000-05-15-d-internet-isp.pdf. (November 2000)
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